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Baubewilligung ohne Verfahren in Flawil...
Gilt das künftig für alle?
Die SVP Flawil hat beim Kanton St.Gallen aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Bau- und Infrastrukturkommission (BIK) der Gemeinde Flawil erhoben. Grund ist die Mobilfunkantenne an der Badstrasse, die ohne das gesetzlich vorgeschriebene ordentliche Baubewilligungsverfahren errichtet und in Betrieb genommen wurde, mit Wissen und Duldung der Baukommission.
Anlässlich der Bürgerversammlung vom 28. April 2026 konfrontierten Bürgerinnen und Bürger die Behördenvertreter mit dem Umstand, dass an der Badstrasse ohne öffentliche Ausschreibung eine Mobilfunkantenne montiert und in Betrieb genommen worden sei. Nachdem Gemeindepräsident Rolf Claude dazu keine plausible Erklärung darlegte, ging die SVP Flawil dem Hinweis aus der Bevölkerung mit Schreiben vom 16. Mai 2026 an die BIK selber nach.
Die BIK räumt in ihrem Schreiben vom 12. Juni 2026 ein, dass für den Antennenstandort auf Grundstück Nr. 173 formell ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage angebracht gewesen wäre. Den Verzicht auf die öffentliche Auflage begründet sie mit «Verhältnismässigkeitsüberlegungen» und einer «pragmatischen Lösung» und bezeichnet ihr Vorgehen weiterhin als richtig.
Für die SVP Flawil ist das nicht hinnehmbar. Das Baubewilligungsverfahren steht nicht zur Disposition der Behörde. Die öffentliche Auflage schützt die Nachbarschaft, die nur auf diesem Weg Einsprache erheben und etwa die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte prüfen lassen kann. Wird sie weggelassen, verlieren die Betroffenen dieses Recht ersatzlos. Hinzu kommt: Es ist Aufgabe der Baubehörde, einen formell nicht bewilligten Zustand von Amtes wegen zu bereinigen, statt ihn zu dulden und nachträglich zu rechtfertigen.
Damit stellt sich die entscheidende Frage: Warum gilt für eine Anlagenbetreiberin offenbar nicht, was für jede Bürgerin und jeden Bürger von Flawil selbstverständlich ist? Wer ein Bauvorhaben realisiert, muss das ordentliche Verfahren durchlaufen und den Nachbarn ihr Einspracherecht gewähren. Dieselbe Regel muss gelten, wenn ein von der Gemeinde selbst geduldetes Vorhaben betroffen ist.
«Wer Baurecht gegenüber den Bürgern durchsetzt, muss sich selbst daran halten. Alles andere untergräbt das Vertrauen in eine gleiche Rechtsanwendung für alle», sagt Daniel Wendel, Co-Präsident der SVP Flawil.
Die SVP Flawil fordert darüber hinaus eine generelle Überprüfung der Arbeitsweise der Bau- und Infrastrukturkommission. Die vollständige Korrespondenz kann hier eingesehen werden: Baubewilligung_ohne_Verfahren_in_Flawil.pdf